Brauchen Sie einen Erbschein? Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes amtliches Dokument, das den oder die Erben benennt und legitimiert.
Achtung: Beim Erbschein fällt eine doppelte Gerichtskostengebühr an und zwar eine für die Beantragung und eine für die Erteilung. Die entscheidende Frage lautet: Benötigen Sie überhaupt einen Erbschein?
Gibt es nämlich ein notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag, ist ein Erbschein entbehrlich. Die Kosten für den Erbschein können Sie sich dann sparen! Die Gebühren wurden bereits für die notarielle Beurkundung bezahlt. Lassen Sie sich in diesem Fall nicht beirren, wenn die Bank trotzdem einen Erbschein fordert. Diesbezügliche AGB-Klauseln sind unwirksam.