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Zufälliger Begriff

  • Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Steuerfrei bleibt in den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht der Erwerb des Ehegatten und des Lebenspartners in Höhe von 500.000 €; der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 400.000 €; der Kinder der Kinder im Sinne der Steuerklasse I […]

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