Bis zu 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls können Sie das Erbe ausschlagen. Sollten Sie jedoch vorher bereits bei Testamentseröffnung sich geäußert haben, dass Sie das Erbe antreten, können Sie danach nicht mehr ausschlagen. Also Vorsicht. Bevor Sie mit dem Steuerberater dies nicht geklärt haben, geben Sie bitte keine Erklärung ab.
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