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Anrechnung Schenkungen

Innerhalb von 10 Jahren vor Todeszeitpunkt sind Schenkungen auf das aktuelle Erbe anzurechnen.

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Zufälliger Begriff

  • Nachlassverzeichnis

    Sie werden vom Nachlassgericht mit einem Vordruck aufgefordert, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Geben Sie alle Vermögenswerte des/der Verstorbenen und Nachlassgegenstände vollständig an. Bedenken Sie aber, dass vielen Gegenständen, auch wenn Sie einen ideellen Wert für Sie haben mögen, kaum ein Marktwert beizumessen ist. Dies gilt vor allem für Hausrat. Stellen Sie sich folgende Frage: Würde […]

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