Hilfe im Erbfall Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Erbfall

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Anrechnung Schenkungen

Innerhalb von 10 Jahren vor Todeszeitpunkt sind Schenkungen auf das aktuelle Erbe anzurechnen.

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Zufälliger Begriff

  • Ausschlagung

    Bis zu 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls können Sie das Erbe ausschlagen. Sollten Sie jedoch vorher bereits bei Testamentseröffnung sich geäußert haben, dass Sie das Erbe antreten, können Sie danach nicht mehr ausschlagen. Also Vorsicht. Bevor Sie mit dem Steuerberater dies nicht geklärt haben, geben Sie bitte keine Erklärung ab.

Ihre Steuerexperten im Erbfall in München und Gilching.