Berliner Testament

In Deutschland haben Ehegatten die Möglichkeit der Errichtung eines gemeinsamen Testaments.

Die wohl häufigste Form ist das sogenannte Berliner Testament, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben nach dem Erstversterbenden Ehepartner einsetzen. Die gemeinsamen Kinder werden typischerweise als Schlusserben nach dem länger lebenden Ehepartner eingesetzt.

Diese Form der letztwilligen Verfügung birgt mehrere Problemfelder:

1. Gemeinsame Testamente kennt man im Ausland überwiegend nicht und diese werden dort vielfach nicht anerkannt. Das Problem verschärft sich mit der ab 17. August 2015 geltenden EU-Erbrechtsverordnung. Danach bestimmt sich das anzuwendende Erbrecht künftig nicht mehr nach dem Staatsangehörigkeitsprinzip, sondern nach dem Ansässigkeitsprinzip. Angenommen, ein Deutscher verstirbt auf seinem Altersruhesitz in Südfrankreich. Das kann dazu führen, dass dieser Erbfall nach französischem Recht zu beurteilen ist. Hier kann eine mögliche Rechtswahl im Testament oder einer Ergänzung hierzu helfen.

2. Ein gemeinsames Testament entfaltet wegen der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen grundsätzlich endgültige Bindungswirkung, wenn einer der Testierenden verstirbt, d.h. der Überlebende kann dann nicht mehr oder nur noch eingeschränkt einseitig letztwillig verfügen.

3. Erbschaftsteuerliche Nachteile:

Werden in der oben dargestellten Grundkonstellation keine Vermächtnisse zugunsten der Kinder ausgesetzt, erhalten diese beim Ableben des ersten Elternteils nichts. Damit können auch die hohen persönlichen Freibeträge (400.000 Euro für jedes Kind zu jedem Elternteil) verloren gehen. Das ganze Vermögen der Eltern geht dann erst mit Versterben des zweiten Elternteils in die nächste Generation, was im schlimmsten Fall sogar noch zu einem Progressionsnachteil  (höherer Erbschaftsteuersatz) führen kann.

Falsch formulierte Pflichtteilsstrafklauseln können notwendige steuerliche Gestaltungsspielräume mit dem Tod des ersten Elternteils kaputt machen.

Vor allem ältere Berliner Testamente sollten dringend überprüft werden. Lassen Sie sich hierzu von uns beraten